Infolge nur mehr beschränkt zur Verfügung stehender Deponiekapazitäten sowie im Hinblick auf das Jahr 2004 legt das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 Grundsätze für die
- Abfallvermeidung
- Abfallverwertung
- Abfallentsorgung
fest.
Um deren Umsetzung im Betrieb zu dokumentieren, werden Betriebsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes aufgefordert.
Das Abfallwirtschaftskonzept gibt Aufschluss über
- Art
- Menge
- Herkunft
- Verbleib
sämtlicher Abfälle, die beim Betrieb der Anlage anfallen, sowie darüber, welche Maßnahmen zur Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Ziele bereits gesetzt wurden oder künftig gesetzt werden sollen.


