DI Trugina & Partner ZT-GmbH

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Gefährdungsabschätzung von Altlasten und Deponien

Die Gefährdungsabschätzung ist die Beurteilung, ob eine Verdachtsfläche eine erhebliche Umweltbeeinträchtigung verursacht oder eine hohe Umweltgefährdung darstellt.

Gefährdungsbestimmende Faktoren sind vor allem

  • Art, Menge, Beschaffenheit, Reaktivität und räumliche Verteilung der vorhandenen Rückstände und Abfälle und der in ihnen enthaltenen Schadstoffe
  • Art und Menge der Emissionen (Deponiegas, Sickerwasser)
  • ablagerungstechnische oder entsprechende Gegebenheiten, Ausdehnung der Altablagerungen bzw. der Untergrundverunreinigung, vorhandene Schutzvorkehrungen,
  • geologische, hydrogeologische und hydrologische Verhältnisse, wasserwirtschaftliche Gegebenheiten und
  • Bodenbeschaffenheit, Oberflächenform sowie meteorologische Verhältnisse am Standort und im Einwirkungsbereich.

Bei der Gefährdungsabschätzung selbst hat sich ein Vorgehen in bestimmten Teilschritten als zweckmäßig erwiesen. Für diese Teilschritte sind zwar unterschiedliche Bezeichnungen im Gebrauch, die tatsächliche Schrittfolge ist aber weitgehend vergleichbar.

  • Erstbewertung
  • Untersuchung
    • Voruntersuchung
    • Hauptuntersuchung
  • Beurteilung

Somit sind für die Beurteilung die Ergebnisse der Voruntersuchungen die Basis. Im Falle einer Umweltbeeinträchtigung oder -gefährdung wird die Verdachtsfläche als Altlast im Altlastenatlas ausgewiesen. Wird keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung oder -gefährdung festgestellt, wird die Verdachtsfläche aus dem Verdachtsflächenkataster gestrichen, oder als Beobachtungsfläche ausgewiesen und erst nach Vorliegen relevanter zusätzlicher Informationen neuerlich einer Gefährdungsabschätzung unterzogen.