DI Trugina & Partner ZT-GmbH

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Mineralrohstoffgewinnung (Trocken- und Nassbaggerungen, Festgesteinsbergbau)

Diese Bezeichnung beruht auf der derzeit gültigen Rechtsmaterie, dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG BGBl. 38 vom 19.01.1999), welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Aufsuchen (Prospektion), das Erschließen (Exploration), den Abbau und die Nachfolgenutzung liefert. Unter Bedachtnahme auf andere Gesetze (WRG, Naturschutzgesetz, AWG) und Verordnungen werden Projekte erstellt und Bewilligungen erwirkt. Dabei erfolgt im Rahmen der wasserrechtlichen bzw. markscheiderischen Aufsichtstätigkeit eine begleitende Kontrolle vom unverritzten Gelände über den Abbau bis zum Abschluss der Rekultivierungstätigkeit.

Hauptaufgaben der Mineralrohstoffgewinnung:

  • Projektserstellung
  • Behördenvertretung
  • Bergbautechnische Beratung
  • Abbauplanung
  • div. bergrechtliche Aufgaben
  • Erstellung von Rekultivierungskonzepten
  • Deponieplanung (Folgenutzung)