Im Zuge der Wasserrechtsnovelle 1997 und aufgrund des Inkrafttretens der Indirekteinleiterverordnung (IEV) vom 12.07.1998 sind alle Kanalisationsbetreiber (Gemeinden, Abwasserverbände) gegenüber der Wasserrechtsbehörde verpflichtet, einen Kataster vorzulegen, der alle relevanten Informationen über Abwässer, welche in die Kanalisation eingeleitet werden und mehr als geringfügig von häuslichem Abwasser abweichen, enthält.
Unsere Leistungen:
- Erfassung neuer Indirekteinleiter
- Erstellung der Verträge
- Prüfung externer Gutachten, Untersuchungsbefunde und Projekte
- Erstellung und Aktualisierung eines EDV-unterstützten Indirekteinleiterkatasters
- Berichtserstattung an die Wasserrechtsbehörde


